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Warum SPORT CARE?

Unser Ansatz und die damit verbundene Herangehensweise dienen einzig und allein dem Zweck des schnellsten und maximalen Erfolges für Sie als Sportler.

Erfolgreiche VBG Beratung

Seit mittlerweile mehr als 10 Jahren haben wir uns auf das Gebiet der VBG-Beratung spezialisiert und hieraus ein Konzept entwickelt, welches einzig und allein dem Zweck des schnellsten und maximalen Erfolges für Sie als Sportler dient".

Wir arbeiten für professionelle und semiprofessionelle Sportler jeder Nationalität, die im Angestelltenverhältnis in Deutschland arbeiten und deshalb bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind. Auch zahlreiche ehemalige Sportler, die ihre Karriere schon beendet haben, zählen zu unseren Kunden.

Aus diesem Grund können wir unsere Dienstleitung auf zwei Bereiche aufgliedern: Aktive und nichtaktive Sportler.

Bei den aktiven Sportlern geht es in erster Linie darum, den Sportler durch die Karriere zu begleiten, in dem wir verletzungsrelevante Daten und Akten sammeln, um dann zu gegebener Zeit bestmöglich vorbereitet die Ansprüche gegen die VBG geltend machen zu können.

Ist ein aktiver Sportler aufgrund eines Arbeitsunfalles länger als 6 Wochen verletzt, so hat er einen Anspruch auf Verletztengeld. Hier unterstützen wir unsere Klienten kostenlos.

Bei Sportlern, die nicht mehr aktiv sind, prüfen wir umgehend und kostenlos die Erfolgsaussichten, eine lebenslange Rente bzw. Abfindungszahlung von der VBG zu generieren.

Bei Erfolg kann man in den meisten Fällen von einer lebenslangen Rente
in Höhe von ca. 1.333 € monatlich bzw. ca. 280.000 € Kapitalabfindung ausgehen.

(Je nach Einzelfall können die Leistungen auch höher oder niedriger ausfallen).


Kostenlos und frei von Risiko

Ein Honorar wird für uns nur im Erfolgsfall fällig - somit besteht für Sie keinerlei Risiko!


Klienten und Testimonials

"Vielen Dank für die super Abwicklung."

Nils Quaschner

(16 U-Länderspiele, 49 2.Liga-Spiele)

"Vielen Dank für die professionelle Unterstützung."

Sigfus Sigurdsson

(162 A-Länderspiele, Silbermedaille Olympia 2008)

"Für meine Verletzungen der richtige Ansprechpartner."

Grzegorz Tkacyzk

(159 A-Länderspiele, 221 BL-Spiele)

“Vielen Dank für die schnelle und problemlose Abwicklung.”

Marian Hristov

45 A-Länderspiele, 146 BL-Spiele

"Schnelle und unbürokratische Abwicklung meiner Verletzungen."

Markus Happe

(216 BL-Spiele)


Voraussetzungen für Ihren Anspruch

Ein Sportler ist bei seinem Arbeitgeber (Verein) gegen Arbeitsunfälle versichert. Dies ist eine Pflichtversicherung und die Beiträge werden vom Arbeitgeber bezahlt.

Arbeitsunfall

Ein Sportler ist bei seinem Arbeitgeber (Verein) gegen Arbeitsunfälle versichert. Dies ist eine Pflichtversicherung und die Beiträge werden vom Arbeitgeber bezahlt. Wichtig: Der Unfall muß vom Verein an die VBG gemeldet werden!

Ein Unfall ist dann gegeben, wenn ein plötzlich auftretendes Ereignis von außen zu einer Verletzung führt. In der Regel handelt es sich bei einer Verletzung im Zweikampf immer um einen Unfall. Auch Unfälle, die auf der Fahrt vom/zum Training gelten als Arbeitsunfälle! Verschleiß ist kein Ereignis, für das die BG leistet (Ausnahme Berufskrankheit).

Die BG leistet bei einem Arbeitsunfall folgendermaßen:

  • Verletztengeld, ab der 7. Woche der Verletzung bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
  • Verletztenrente, wenn eine MdE von 20 % oder mehr aufgrund eines oder mehrerer Arbeitsunfälle festgestellt wird.
  • Umschulung, falls der Sportler aufgrund eines Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit seinen Sport nicht mehr ausüben kann.
  • Kapitalleistung, wenn der Sportler sich die Rente abfinden lässt.
  • Sachleistungen, Maßnahmen zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit (OP, Reha etc.)

Berufskrankheit

Ein weiterer Baustein, bei dem die VBG in der Leistungspflicht steht, ist die Berufskrankheit. Als Berufskrankheit ist bei Fussballspielern der degenerative Meniskusschaden anerkannt.

Auch alle Folgen aus dieser Meniskusschädigung wie z.B. allmählich auftretende Knorpelschäden sind dann mitversichert.
Es handelt sich um den einzigen Verschleiß, der in die Zuständigkeit der VBG fällt.

Der Sportler erhält eine Leistung unter folgenden Kriterien:

  • die Berufskrankheit bedingt eine MdE von 20% oder mehr
  • die Berufskrankheit bedingt eine MdE von 10% und aus einem Arbeitsunfall besteht eine Stützrente von weiteren 10% oder mehr
  • der Meniskusschaden ist eindeutig der Tätigkeit als Fussballspieler zuzuordnen

Unsere Konditionen

Honorarübersicht

Verletztengeld (kein Honorar)
Verletztenrente 11,9 % Honorar auf den Kapitalwert der Rente
Umschulung 11,9 % Honorar auf die Gesamtleistung der BG während der Umschulung
Kapitalleistung 11,9 % Honorar

Alle Honorare verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Ab einer MdE von 40 % und höher erhöhen sich die Honorarsätze von 11,9 % auf 17,85 %.

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